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Wählen Sie dieses Bildungsangebot, wenn Sie an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz in 2 Jahren den Berufsabschluss sozialpädagogische:r Assistent:in erreichen wollen.

Informationen zur Ausbildung zur
sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten
an der Ruth-Cohn-Schule

Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten startet an unserer Schule nach den Sommerferien und dauert zwei Schuljahre. 

Der Bildungsgang läuft seit 2019/20 als Schulversuch und bietet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen im Anschluss eine verkürzte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher zu absolvieren. Der Unterricht erfolgt in berufsbezogenen Lernfeldern und in berufsübergreifenden Fächern. In den ersten drei Schulhalbjahren finden Praktika im sozialpädagogischen Bereich mit der Altersgruppe 0-6 Jahre statt. Während der Praktika haben die Schüler:innen einmal wöchentlich praktikumsbegleitenden Unterricht (PbU), in dem sie sich über ihre Erlebnisse austauschen, ihre Erfahrungen reflektieren können und bei der Anfertigung ihrer Praktikumsberichte begleitet werden.
 
Nach dem Abschluss können die Absolvent:innen direkt z.B. in einer Kita arbeiten oder bei einem Notendurchschnitt bis 3,0 (MSA) in die Fachschule für Sozialpädagogik übergehen.
 

 

Die Ausbildung im Überblick:

Dauer: 2 Jahre

Abschluss: Staatlich geprüfte:r sozialpädagogische:r Assistent:in

Bei Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 2,7 und mind. 3,0 in der Berufspraxisnote kann anschließend eine verkürzte Erzieher:innenausbildung (2 statt 3 Jahre) an der Fachschule für Sozialpädagogik begonnen werden.

VoraussetzungBerufsbildungsreife (BbR)
Bitte beachten Sie, dass bei der Bewerbung höhere Bildungsabschlüsse (eBbR; MSA) vorrangig berücksichtigt werden.

Probezeit: Das erste Schulhalbjahr

Bewerbungsunterlagen:
  • Bewerbungsanschreiben (formlos)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passfotos, Format 3,5 X 4,5 cm
  • Abschlusszeugnis mind. Berufsbildungsreife
  • Nachweis über den Masernimpfschutz (ärztliches Attest oder eine beglaubigte Kopie des Impfpasses)

 

 
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