Übersicht Bildungsgänge
Die Ruth-Cohn-Schule bietet ein vielfältiges Qualifizierungsangebot im Bereich Sozialwesen/Sozialpädagogik. Sie ist eine staatliche Schule, es wird daher kein Schulgeld erhoben. Bei allen Ausbildungsgängen beginnt die Ausbildung mit dem neuen Schuljahr.
Studierende und Schüler*innen stehen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung offen. Auch der Schulverein kann hier im Ausnahmefall bei Problemen unterstützend unter die Arme greifen.
Fachschule
Die Ausbildung an der Fachschule befähigt dazu, professionell Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieher/in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Das Studium kann in Vollzeit- oder berufsbegleitend in Teilzeitform absolviert werden.
Fachoberschule
Die Fachoberschule führt innerhalb von zwei Jahren zur allgemeinen Fachhochschulreife. Damit können an allen Fachhochschulen alle Studiengänge besucht werden.
Berufsfachschule
Die Berufsfachschule ermöglicht eine zweijährige Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum soialalpädagogischen Assistententen. Die erfolgreichen Absolvent*innen können unter bestimmten Bedingungen im Anschluss eine auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in anschließen.
Unsere Bildungsgänge im Überblick
Berufsausbildung |
Berufsausbildung |
Studienbefähigung |
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Bildungsgang |
Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz |
Fachschule für Sozialpädagogik |
Zweijährige Fachoberschule (FOS) |
Dauer |
2 Jahre |
3 Jahre (VZ/TZ) |
2 Jahre |
Abschluss |
Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent |
Staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher |
Allgemeine Fachhochschulreife |
Detailinformation |
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Zulassungs- |
mindestens Berufsbildungreife (ehemals Hauptschulabschlusss) |
Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik Bewerberinnen und Bewerber, die die Fachhochschulreife an anderen Fachoberschulen erworben haben, sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur müssen eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit (z. B. sozialpädagogisches Praktikum, FSJ) im Umfang von acht Wochen nachweisen
Mittlerer Schulabschluss (MSA) und berufliche Vorbildung Als berufliche Vorbildung gelten:
Auf die Berufstätigkeit werden angerechnet:
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Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Jahrgangsnoten 10. Klasse in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, die in der Summe nicht größer als 10 sind.
Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe ohne weitere Leistungsanforderungen. Höchstalter: 21 Jahre (Ausnahmeregelung auf Antrag) |