Fachschule – Teilzeitausbildung
Für viele, die bereits Erfahrungen im sozialpädagogischen Berufsfeld gesammelt haben oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, ist ein schneller Einstieg ins Berufsleben sehr wichtig. Die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ermöglicht Ihnen gleichzeitig finanzielle Unabhängigkeit und ein hochwertiges, begleitendes Studium auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung.
An mindestens 20 Wochenstunden arbeiten Sie in einer sozialpädagogischen Einrichtung Ihrer Wahl, an zwei Unterrichtstagen in der Woche werden Sie in verschiedenen Lernfeldern kompetent und intensiv auf den anspruchsvollen Beruf einer Erzieherin/eines Erziehers vorbereitet. Sie haben die Möglichkeit, zusammen mit Ihrem Lehrer*innen-Team und Ihrer Semestergruppe den Unterricht zu gestalten und Ihre täglichen Erfahrungen aus der Praxis in den Unterricht einzubringen und zu reflektieren.
Sie benötigen noch Hilfe bei der Ausbildungs-/ Praxisplatzsuche? Hier finden Sie weitere Information über das Pilotprojekt pro Quereinstieg.
Hier finden Sie Beschäftigungsangebote für die TZ-Ausbildung.
Die Ausbildung beginnt mit dem neuen Schuljahr.
Das Studium an der Fachschule (Teilzeit) im Überblick |
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Dauer der Fachschule (TZ): |
6 Semester |
Abschluss: |
Staatlich geprüfte Erzieherin/staatlich geprüfter Erzieher |
Voraussetzung: |
Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder oder und Arbeitsvertrag mit einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung (mind. 20 Stunden/wchtl.) sowie das Einverständnis des Arbeitgebers zur Aufnahme des Teilzeitstudiums. |
Probezeit: |
das erste Semester (s. SozpädVO)) |
Bewerbungsunterlagen: |
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Bewerbungsschluss: |
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden |
Ausbildungs- und Prüfungsordnung: |
Verordnung über die Studiengänge und Prüfungen an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (Sozialpädagogikverordnung . SozpädVO) |
Rahmenlehrpläne: |
Bildungsserver Berlin-Brandenburg: Rahmenlehrpläne Fachschule |
Praxisstunden in einem weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld
Innerhalb des Teilzeitstudiums müssen die Studierenden über insgesamt 200 Stunden eine Tätigkeit in einem weiteren Arbeitsfeld nachweisen. An der Ruth-Cohn-Schule finden deshalb im 2. und 4. Semester jeweils im Umfang von100 Stunden Praxistage statt. Diese Tage sind in den Schulablauf integriert, können aber auch mit Einverständnis des Arbeitgebers am Stück absolviert werden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung im 6. Semester:
Beurteilung der Beschäftigungsstelle über die Berufstätigkeit
den Anforderungen entsprechende Facharbeit (mindestens Note ausreichend, hier finden Sie einen Link zu den Richtlinien)
das bestandene Kolloquium
Mindestens ausreichende Vornoten
Mindestens 70 % Teilnahme am Pflichtunterricht