Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepakets" – auch für Sie?

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Bild: shutterstock/dream79

Lernförderung, Zuschüsse zu Klassenfahrten, Tagesausflügen, Schulmaterial, BVG- und S-Bahntickets – darauf, und auf weitere Leistungen des so genannten Bildungspakets der Bundesregierung für arme Familien haben Sie möglicherweise einen Anspruch.

Gefördert werden Kinder, Jugendliche und Familienangehörige unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen. Eine Voraussetzung ist, dass für sie Anspruch auf andere Sozialleistungen besteht, z. B. Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz. In Deutschland gelten 2,5 Millionen Kinder aus Geringverdienerhaushalten als bedürftig.

Ausnahmen:

  • Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung beziehen, und Schüler, die BAföG beziehen, erhalten in der Regel keine Förderung.
  • Leistungen für kulturelle, freizeitliche und sportliche Teilhabe werden nur Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

 

 Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Nachfolgend finden Sie einen Link zur Elterninformation der Berliner Senatsverwaltung vom 31.03.2011

Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung an die Eltern zum Bildungs- und Teilhabepaket

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